OLG Celle - Urteil vom 17.03.2000
18 UF 53/99
Normen:
BGB § 1374 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FuR 2001, 526

Einbeziehung eines geschenkten Grundstücks in den Zugewinnausgleich

OLG Celle, Urteil vom 17.03.2000 - Aktenzeichen 18 UF 53/99

DRsp Nr. 2005/14368

Einbeziehung eines geschenkten Grundstücks in den Zugewinnausgleich

1. Ein einem Ehegatten von seinen Eltern zum Zwecke der Bebauung geschenktes Grundstück ist bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs als Zuwendung i.S. von § 1374 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen. 2. Der (unentgeltliche) Erwerb des auf dem Grundstück erbauten Hauses stellt sich als gemischt begründeter Vermögensanfall dar, bei dem lediglich die Zuwendung des Grundstücks durch die Eltern als Schenkung an den entsprechenden Ehegatten anzuerkennen ist mit der Folge, dass auch lediglich die Schenkung des Grundstücks dem Anfangsvermögen des Ehegatten hinzu zu rechnen ist.

Normenkette:

BGB § 1374 Abs. 2 ;
Fundstellen
FuR 2001, 526