I. Der am 23. April 1936 geborene Ehemann (Antragsteller) und die am 22. Oktober 1938 geborene Ehefrau (Antragsgegnerin) haben am 27. November 1959 die Ehe geschlossen, aus der zwei in den Jahren 1960 und 1967 geborene Kinder hervorgegangen sind.
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