I.
(gemäß § 127 Abs. 1 Satz 3 ZPO nur der Antragsgegnerin mitzuteilen)
Das Amtsgericht -Familiengericht- Tauberbischofsheim hat der Antragsgegnerin mit Beschluss vom ... 2008 Prozesskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren bewilligt und monatliche Raten von 45 EUR festgesetzt. Dabei ist das Amtsgericht von einem Einkommen der Antragsgegnerin von ... EUR ausgegangen, hat deren Freibeträge mit 174 EUR und 382 EUR abgesetzt, weiter ihre Unterkunftskosten mit ... EUR und besondere Belastungen mit ... EUR.
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