I.)
Die Klägerin will gegen den Beklagten Trennungs- und Kindesunterhalt einklagen, Trennungsunterhalt in Höhe von monatlich
für Juni bis September 2005 897 EUR
ab Oktober 2005 644 EUR,
abzüglich einiger Zahlungen.
Der Beklagte anerkennt nur monatlich
für August bis Dezember 455 EUR
für Januar 148 EUR
ab Februar 102 EUR,
abzüglich einiger Zahlungen.
Das Amtsgericht hat im Beschluss vom 14. März 2006 und auf die sofortige Beschwerde des Beklagten im Beschluss vom 5. Mai 2006 Prozesskostenhilfe bewilligt,
für Juni und Juli 2005 zur Rechtsverteidigung gegen jegliche Unterhaltsforderung der Klägerin;
im übrigen, soweit die Klägerin monatlich mehr verlangt als
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