OLG Hamm - Beschluss vom 15.05.2012
II-2 WF 93/11
Normen:
FamFG § 113 Abs. 1 S. 2; ZPO § 115;
Vorinstanzen:
AG Essen, vom 23.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 106 F 47/11

Einsatz eines in einer Lotterie gewonnenen, später an den Sohn verschenkten Pkw für die Bestreitung der Prozesskosten

OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2012 - Aktenzeichen II-2 WF 93/11

DRsp Nr. 2012/13995

Einsatz eines in einer Lotterie gewonnenen, später an den Sohn verschenkten Pkw für die Bestreitung der Prozesskosten

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 08.04.2011 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen vom 23.03.2011 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

FamFG § 113 Abs. 1 S. 2; ZPO § 115;

Gründe

I.

Die Antragstellerin ist gelernte Einzelhandelskauffrau.

Die Beteiligten schlossen am 5.10.1984 vor dem Standesbeamten in C die Ehe miteinander. Die Antragstellerin gab ihren Beruf der Einzelhandelskauffrau auf. Zu Beginn der Ehezeit arbeitete die Antragstellerin im Versicherungsagenturbüro in F mit.

Aus der Ehe der Beteiligten ist der volljährige Sohn E, geboren am 6.4.1986, hervorgegangen.

Die Beteiligten sind seit dem 10.07.2008 rechtskräftig geschieden. Der Antragsgegner heiratete am 28.09.2008 erneut.

Die Antragstellerin gewann einen Nissan bei einer Verlosung. Diesen übereignete sie ihrem Sohn.