Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Marl vom 13.5.2011 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten für das Beschwerdeverfahren nach einem Gegenstandswert von 1.000,- €.
Durch Beschluss vom 30.4.2010 hat das Amtsgericht Marl im vorliegenden Verfahren auf den Antrag des Notars C in C2 (Urk-Nr. 573/2009) die Annahme der am 15.3.1941 geborenen Frau F, durch Frau U, geb. 11.7.1922, als Kind ausgesprochen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|