Mit Beschluß vom 03.07.1996 - 60 F 9/95 EA UE -, dessen Inhalt in Bezug genommen wird, hat das Familiengericht Bergheim dem Antragsteller aufgegeben, an die Antragsgegnerin monatlichen Trennungsunterhalt in Höhe von 1.035,00 DM, beginnend mit dem 01.05.1996, zu zahlen. Zur damaligen Zeit lebten die Parteien voneinander getrennt und vor dem Familiengericht Bergheim war das Ehescheidungsverfahren anhängig.
Durch rechtskräftiges Urteil des Familiengerichts Bergheim vom 27.11.1996 - 60 F 9/95 - wurde die von den Parteien miteinander geschlossene Ehe geschieden.
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