Die Zwangsvollstreckung aus dem am 17.11.2010 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Warendorf – 9 F 851/09 - wird einstweilen gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages eingestellt, soweit über einen Betrag von monatlich 220,00 EUR hinaus vollstreckt wird.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
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