KG - Beschluss vom 03.03.2011
1 W 74/11
Normen:
EGBGB Art. 17b; PStG § 35 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Schöneberg, - Vorinstanzaktenzeichen 70 III 130/10

Eintragung einer in den Niederlanden geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe in das Lebenspartnerschaftregister

KG, Beschluss vom 03.03.2011 - Aktenzeichen 1 W 74/11

DRsp Nr. 2011/6127

Eintragung einer in den Niederlanden geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe in das Lebenspartnerschaftregister

Eine in den Niederlanden geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe kann nach § 35 Abs. 1 PStG in das Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden. Die gleichgeschlechtliche Ehe ist als eingetragene Lebenspartnerschaft gemäß Art. 17b EGBGB zu qualifizieren.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Normenkette:

EGBGB Art. 17b; PStG § 35 Abs. 1;

Gründe: