AG Schöneberg, - Vorinstanzaktenzeichen 70 III 130/10
Eintragung einer in den Niederlanden geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe in das Lebenspartnerschaftregister
KG, Beschluss vom 03.03.2011 - Aktenzeichen 1 W 74/11
DRsp Nr. 2011/6127
Eintragung einer in den Niederlanden geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehe in das Lebenspartnerschaftregister
Eine in den Niederlanden geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe kann nach § 35 Abs. 1PStG in das Lebenspartnerschaftsregister eingetragen werden. Die gleichgeschlechtliche Ehe ist als eingetragene Lebenspartnerschaft gemäß Art. 17bEGBGB zu qualifizieren.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Normenkette:
EGBGB Art. 17b; PStG § 35 Abs. 1;
Gründe:
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