OLG Karlsruhe - Beschluss vom 07.11.2000
2 UF 255/99
Normen:
BGB § 1671 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 1636
OLGReport-Karlsruhe 2001, 221

Elterliche Sorge; Fehlverhalten des Sorgeberechtigten; Kindeswohl

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.11.2000 - Aktenzeichen 2 UF 255/99

DRsp Nr. 2001/11367

Elterliche Sorge; Fehlverhalten des Sorgeberechtigten; Kindeswohl

»1. Wenn die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil haben, konkretisiert sich im Sorgerechtsstreit die Kindeswohlprüfung auf die Frage, ob ein Wechsel des Aufenthaltsortes der Kinder angezeigt ist bzw. deren Wohl am besten entspricht. Leben die Kinder bei dem arbeitslosen Vater, kommt demnach ein Wechsel des Lebensmittelpunktes der Kinder nur in Betracht, wenn bei der Mutter im Vergleich zum Vater bessere Entwicklungsmöglichkeiten für die Kinder bestehen.2. Der Umstand, daß der Vater die Kinder nach einem Umgangsrechtswochenende entgegen dem bestehenden gerichtlichen Beschluß nicht zurückgebracht und damit den Lebensmittelpunkt der Kinder eigenmächtig verändert hat, ist für die Entscheidung, welchem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen ist, für sich genommen nicht ausschlaggebend, da nicht das Fehlverhalten eines Sorgeberechtigten zu sanktionieren, sondern die Entscheidung zu treffen ist, die dem Kindeswohl am besten entspricht. Stellt sich dabei nach Sachverständigenanhörung heraus, daß die Kinder beim Vater bleiben sollen, so ist dies im Sinne des Kindeswohls von der Mutter hinzunehmen.«

Normenkette:

BGB § 1671 ;

Gründe:

I.