1. Der Antrag des Antragsgegners vom 13. August 2019 auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
2. Der Antragstellerin wird aufgegeben, binnen einer Frist von zehn Tagen eine ordnungsgemäß ausgefüllte und belegte Erklärung zu Verfahrenskostenhilfe einzureichen und insbesondere ihre Erwerbsbemühungen im Einzelnen zu schildern.
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