I. Die im Jahre 1941 geborene Ehefrau (Antragstellerin) und der im Jahre 1944 geborene Ehemann (Antragsgegner) schlossen am 2. April 1971 die Ehe. Seit Juli 1979 lebten sie räumlich getrennt.
Im Juni 1979 reichte der Ehemann eine Eheaufhebungsklage ein, die der Ehefrau am 19. Juli 1979 zugestellt wurde. Das Amtsgericht wies die Klage durch Urteil vom 7. Mai 1981 ab. Im Berufungsverfahren ging der Ehemann im Termin vom 2. Februar 1982 - mit ausdrücklicher Zustimmung der Ehefrau - von der Aufhebungsklage zum Scheidungsantrag über. Durch Urteil des Oberlandesgerichts vom 2. März 1982 wurde die Ehe der Parteien sodann antragsgemäß geschieden.
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