Der angefochtene Beschluss vom 19.01.2011 wird einschließlich des zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht – Familiengericht – Borken zurückverwiesen, das auch über die außergerichtlichen Kosten des vorliegenden Beschwerdeverfahrens zu entscheiden hat.
Von der Erhebung von Gerichtskosten für das vorliegende Beschwerdeverfahren wird abgesehen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|