Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Zwangsgeldbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pinneberg vom 11. Oktober 2011 aufgehoben.
Die Kosten des Zwangsgeldverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Von der Erhebung von Gerichtskosten und gerichtlichen Auslagen für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen.
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 300,00 € festgesetzt.
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