Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 11.07.2018 abgeändert.
Der Mutter wird die Befugnis allein übertragen, über die Grundschule zu entscheiden, in welcher das Kind J... S... eingeschult werden sollen.
Der Mutter wird aufgegeben, den Vater unverzüglich nach Anmeldung des Kindes in der Grundschule hiervon zu informieren und ihm in der Folgezeit sämtliche Schreiben der Schulverwaltung einschließlich der gewählten Schule unverzüglich nach Erhalt in Kopie zu übermitteln.
Es bleibt bei der erstinstanzlichen Kostenentscheidung. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden den Eltern je zur Hälfte auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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