1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 19. März 2013 - 20 F 23/13 SO - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Der Verfahrenswert der Beschwerdeinstanz wird auf 3.000 EUR festgesetzt.
3. Dem Antragsgegner wird die von ihm für das Beschwerdeverfahren nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe verweigert.
4. Der Antragstellerin wird mit Wirkung vom 11. Juni 2013 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für den zweiten Rechtszug unter gleichzeitiger Beiordnung von Rechtsanwältin bewilligt.
I.
Durch den angefochtenen Beschluss, auf den - auch wegen der Feststellungen - Bezug genommen wird, hat das Familiengericht der Antragstellerin (im Folgenden: Mutter) antragsgemäß das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das betroffene, am 26. Februar 2004 geborene Kind J. übertragen.
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