Die Parteien streiten um Kindesunterhalt.
Die Eltern sind seit 23. Februar 1996 rechtskräftig geschieden. Im Scheidungsurteil wurde der Ehefrau die elterliche Sorge für die beiden gemeinsamen Kinder Saskia, geboren 11. November 1979, und Patrick, geboren 7. November 1989, übertragen. Der Ehemann (Beklagter) hatte sich in Jugendamtsurkunden freiwillig zu Unterhaltsleistungen verpflichtet und zahlte darauf einen monatlichen Unterhalt für die Tochter Saskia in Höhe von 685 DM zuzüglich Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 72,20 DM, zusammen 757,20 DM, und für den Sohn Patrick in Höhe von 465 DM, ebenfalls zuzüglich Krankenversicherung. Für Saskia erhöhte er die Zahlungen ab 1. Januar 1996 auf monatlich 775 DM.
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