BGH - Beschluss vom 26.01.2011
XII ZB 378/10
Normen:
FamFG § 70 Abs. 3 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
AG Wolfratshausen, vom 17.06.2010 - Vorinstanzaktenzeichen XVII 31/07
LG München II, vom 09.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 3290/10

Entscheidung über die Fortdauer der Betreuung als Entscheidung über die Fortdauer der Betreuerbestellung

BGH, Beschluss vom 26.01.2011 - Aktenzeichen XII ZB 378/10

DRsp Nr. 2011/2821

Entscheidung über die Fortdauer der Betreuung als Entscheidung über die Fortdauer der Betreuerbestellung

Die Entscheidung über die Fortdauer einer Betreuung beinhaltet gleichzeitig, dass die Betreuerbestellung beibehalten bleibt.

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts München II vom 9. Juli 2010 aufgehoben.

Das Verfahren wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

FamFG § 70 Abs. 3 S. 1 Nr. 1;

Gründe

Die zulässige Rechtsbeschwerde führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht.

I.