Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neustadt a. d. Aisch vom 14.09.2022, Az.
Die Antragstellerin trägt die Kosten beider Rechtszüge.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
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