Die Klägerin begehrt von dem Beklagten Schadensersatz wegen Verletzung seiner Pflichten aus einem Anwaltsvertrag.
Die Klägerin berühmte sich einer Forderung gegen die Firma M. KG i.G. (Fa. M.) aus der Verletzung von Eigentumsrechten an 27 Automaten. Mit einer einstweiligen Verfügung wollte sie die Sicherung ihres Eigentums erreichen. In dem Hauptsacheverfahren klagte sie Ansprüche auf Wertersatz und Nutzungsausfall ein. Für beide Verfahren hatte sie der aus dem Beklagten und Rechtsanwalt Dr. B. (Dr. B.) bestehenden Anwaltssozietät Prozeßvollmacht erteilt.
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