Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts Krefeld - Familiengericht - vom 20. Dezember 2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Auf die Erinnerung der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts Krefeld - Familiengericht - vom 11. Juni 2018 dahingehend abgeändert, dass die Herrn Rechtsanwalt C. aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen auf insgesamt 621,78 € festgesetzt werden. Der weitergehende Festsetzungsantrag wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
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