Die Beschwerde des Kindesvaters und Antragsgegners vom 6. November 2008 und die Anschlussbeschwerde der Kindesmutter und Antragstellerin vom 21. November 2008 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Ahlen vom 30. September 2008 werden auf Kosten der Beschwerdeführer zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligte zu 1. und Beschwerdeführerin ist die Mutter, der Beteiligte zu 2. und Beschwerdeführer ist der Vater des am 26. Februar 2007 geborenen Kindes N B O.
Die Kindeseltern hatten am 30. April 2001 geheiratet. Nach der Ende August 2007 erfolgten Trennung haben die Kindeseltern widerstreitende Anträge auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge gestellt.
Beide haben sich gegenseitig vorgeworfen, zur Erziehung ungeeignet zu sein.
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