Auf die Beschwerde der Kindeseltern wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwerte vom 8.9.2015 abgeändert und zum Vormund der Jugendlichen D S, geboren am 1.5.20xx, bestellt:
Frau CBetreuungsverbund der Diakonie e.V. Geschäftsstelle T-Straße xxxxxxx T
Der Umgang der Kindeseltern mit der Jugendlichen D S, geboren am 1.5.20xx, wird bis zum 30.11.2016 ausgeschlossen.
Im übrigen wird die Beschwerde der Kindeseltern zurückgewiesen.
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