Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda vom 29. Juli 2010 - Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.000,00 EUR.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die (weiteren) Beteiligten zu 1. und 2. sind die - durch Urteil des Amtsgerichts Naumburg vom 17. Februar 2004 rechtskräftig geschiedenen - Eltern der am .... November 1997 geborenen, heute also 13-jährigen R... W.... Auch nach der Ehescheidung bestand das gemeinsame elterliche Sorgerecht fort. Die Tochter lebt seit der Trennung der Eltern im Haushalt der Kindesmutter.
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