Die Beschwerde der Kindeseltern gegen den am 15.11.2012 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lüdinghausen wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben,
außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500,00 € festgesetzt.
Das beteiligte Jugendamt der Stadt Coesfeld hat im Oktober 2012 vor dem Amtsgericht Lüdinghausen ein Kindesschutzverfahren betreffend die Tochter der Beteiligten zu 2) und 3), die am 14.04.1998 geborene N, angeregt.
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