I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die Eltern des am 26.9.1989 geborenen Mädchens. Das Kind bedarf seit seiner Geburt, die sich laut ärztlichem Befund als Früh-Mangelgeburt darstellte, der intensiven medizinischen Betreuung. Unter anderem leidet es an einer Hüftluxation.
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