BayObLG - Beschluß vom 27.04.1995
1Z BR 1/95
Normen:
BGB § 1666, § 1634 ; SGB VIII §§ 27 ff.;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1995, 255
FamRZ 1995, 1437

Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Erziehungsunvermögens der Eltern

BayObLG, Beschluß vom 27.04.1995 - Aktenzeichen 1Z BR 1/95

DRsp Nr. 1995/4818

Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen Erziehungsunvermögens der Eltern

»Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen eines Erziehungsunvermögens der Eltern. Dem Jugendamt als Pfleger kann das Recht übertragen werden, öffentliche Hilfen im Sinn des Achten Buches des Sozialgesetzbuchs zu beantragen. Bei der Regelung des persönlichen Umgangs mit dem Kind handelt es sich gegenüber einer Maßnahme gemäß § 1666 BGB um einen selbständigen Verfahrensgegenstand.«

Normenkette:

BGB § 1666, § 1634 ; SGB VIII §§ 27 ff.;

Gründe:

I. Die Beteiligte zu 1 ist die Mutter des 1981 geborenen Kindes. Sie hatte am 31.3.1980 den türkischen Staatsangehörigen A. geheiratet, sich von diesem aber im selben Jahr getrennt. Die Ehe wurde durch rechtskräftiges Urteil Donau vom 27.1.1988 geschieden. Die elterliche Sorge für das Kind wurde der Mutter übertragen. Nachdem durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts vom 4.7.1990 festgestellt worden war, daß das Kind kein eheliches Kind des früheren Ehemanns der Beteiligten zu 1 ist, hat der Beteiligte zu 2 am 21.3.1991 die Vaterschaft anerkannt. Seit 21.8.1991 sind die Beteiligten zu 1 und 2 miteinander verheiratet.