Auf die Beschwerde der Kindeseltern und des betroffenen Kindes wird der am 09. März 2012 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Warendorf teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt wie folgt neu gefasst:
Den Kindeseltern wird das Recht zur Regelung schulischer Angelegenheiten, das Recht der Gesundheitsfürsorge und das Recht, Hilfen zur Erziehung zu beantragen, betreffend das Kind K entzogen und auf das Kreisjugendamt Warendorf als Ergänzungspfleger übertragen.
Den Kindeseltern wird aufgegeben,
1.nach ihren Kräften dafür zu sorgen, dass das betroffene Kind K C der Schulpflicht nachkommt, und insbesondere K zum Schulbesuch zu motivieren;
2.mit dem Ergänzungspfleger nach dessen Maßgaben zusammenzuarbeiten;
3.dem Ergänzungspfleger und von diesem beauftragten Personen - insbesondere zur häuslichen Beschulung des Kindes - Zugang zum betroffenen Kind K zu gestatten;
4.den Ergänzungspfleger auch im Rahmen der Gesundheitsfürsorge zu unterstützen, insbesondere an den von diesem bestimmten Diagnose- und Therapiemaßnahmen mitzuwirken.
Die weitergehenden Beschwerden werden zurückgewiesen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|