Die Berufung der Beklagten gegen das am 24. Februar 2012 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kassel wird zurückgewiesen.
Das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 24. Februar 2012 wird für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung erklärt.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits im Berufungsrechtszug zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung aus dem angegriffenen Urteil sowie aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 115 % des gesamten vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|