1. Auf die Beschwerde des Jugendamtes wird der Beschluss des Amtsgerichts Eberswalde - Familiengericht - vom 09.05.2023 (Az.
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
3. Der Beschwerdewert wird auf 2.000 € festgesetzt.
4. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
I.
Die Beteiligte zu 1. ist die Mutter des nichtehelich geborenen Kindes L...-M... G..., geboren am ...2018, sowie der am ...2020 geborenen Z... G... .
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