Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. vom 20.03.2023 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kerpen vom 22.02.2023 (
Den Kindeseltern wird die elterliche Sorge für das Kind F. O., geboren am 05.10.2022, in den Teilbereichen Gesundheitsfürsorge, Antragstellung nach dem SGB VIII,
Es wird angeordnet, dass das Kind F. O., geboren am 05.10.2022, bis zum 18.06.2025 im Haushalt einer Pflegefamilie verbleibt.
3.Gerichtskosten werden nicht erhoben und außergerichtliche Kosten nicht erstattet.
4. II. III. IV.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|