Die Beschwerde der Kindsmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schweinfurt vom 13.10.2021, Az.
Gerichtskosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Seine außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.
3Der Verfahrenswert wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.
4Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Mit Schreiben vom 16.05.2021 regt das Kind E., geb. am ... an, den Nachnamen von "G." in "K." zu ändern.
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