LG Karlsruhe, vom 04.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 607/04
Erfallen der Einigungsgebühr bei Erzielung einer nicht protokollierten Einigung
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.03.2006 - Aktenzeichen 11 W 67/05
DRsp Nr. 2008/14133
Erfallen der Einigungsgebühr bei Erzielung einer nicht protokollierten Einigung
Die Festsetzung einer Einigungsgebühr gemäß Ziffern 1000, 1003 VV-RVG erfordert die Protokollierung einer Vereinbarung entsprechend §§ 160 Abs. 3 Ziff. 1, 162 Abs. 1ZPO (Rn.2) . Eine protokollierte Vereinbarung liegt nicht vor, wenn das Angebot des Beklagten zur außergerichtlichen Zahlung von 1.000 Ç bei Klagerücknahme und sodann die umgehende Klagerücknahme protokolliert wird (Rn.3) .