OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 16.03.2023
6 WF 36/23
Normen:
RVG -VV Vorbem. 3 Abs. 3;
Fundstellen:
FamRB 2023, 277
FamRZ 2023, 1900

Erfallen der Terminsgebühr durch Führung von Gesprächen mit dem Jugendamt im Verfahren zur Auswahl des VormundesMöglichkeit der Erledigung des Verfahrens ohne mündliche Verhandlung

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16.03.2023 - Aktenzeichen 6 WF 36/23

DRsp Nr. 2023/9033

Erfallen der Terminsgebühr durch Führung von Gesprächen mit dem Jugendamt im Verfahren zur Auswahl des Vormundes Möglichkeit der Erledigung des Verfahrens ohne mündliche Verhandlung

Führt der während eines beim Familiengericht geführten amtswegigen Verfahrens zur Auswahl des Vormunds mandatierte Rechtsanwalt Gespräche mit dem Jugendamt, kann dies eine Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV- RVG nicht begründen.

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht -

Stadt1 vom 12.08.2022 zu ... wird aufgehoben.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

Normenkette:

RVG -VV Vorbem. 3 Abs. 3;

Gründe

I.