Die Beschwerde der Antragstellerin vom 30.05.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Lemgo vom 08.05.2023 (
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Antragstellerin zur Last.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.
I.
Aus der Ehe der Antragsgegnerin mit dem Sohn der Antragstellerin sind die Kinder V., geboren am 00.00.2012, N., geboren am 00.00.2013, P., geboren am 00.00.2015, und H., geboren am 00.00.2017, hervorgegangen.
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