OLG Hamm - Beschluss vom 10.08.2023
9 UF 76/23
Vorinstanzen:
AG Lemgo, vom 08.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 7 F 18/23

Erfolgloser Umgangswunsch von Großeltern mit ihren halbverwaisten Enkeln im Loyalitätskonflikt

OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2023 - Aktenzeichen 9 UF 76/23

DRsp Nr. 2023/16052

Erfolgloser Umgangswunsch von Großeltern mit ihren halbverwaisten Enkeln im Loyalitätskonflikt

1. Bei einem Umgangswunsch der Großeltern mit ihren halbverwaisten Enkeln besteht keine Vermutung für eine Kindeswohldienlichkeit solcher Kontakte, wenn der verbliebene (verwitwete) Elternteil diese bei konflikthafter Vorgeschichte ablehnt.2. Ein erneuter Erörterungstermin im Beschwerdeverfahren lässt nicht schon deshalb i.S.v. § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG neue Erkenntnisse erwarten, weil er für die weiteren Beteiligten eine "Pflicht begründet, sich mit dem abweichenden Standpunkt des Beschwerdeführers auseinander zu setzen".

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin vom 30.05.2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Lemgo vom 08.05.2023 (7 F 18/23) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Antragstellerin zur Last.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.

Gründe

I.

Aus der Ehe der Antragsgegnerin mit dem Sohn der Antragstellerin sind die Kinder V., geboren am 00.00.2012, N., geboren am 00.00.2013, P., geboren am 00.00.2015, und H., geboren am 00.00.2017, hervorgegangen.

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