FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 22.03.2005
8 S 1/05
Normen:
EStG § 62 Abs. 1 S. 1 ; BKGG (1995) § 1 Abs. 3 S. 1 ; FGO § 142 ; ZPO § 114 ; GG Art. 3 Art. 6 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 980

Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens wegen des Kindergeldanspruchs einer Ausländerin ohne Aufenthaltserlaubnis bzw. -berechtigung; Prozeßkostenhilfe

FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.03.2005 - Aktenzeichen 8 S 1/05

DRsp Nr. 2005/6779

Erfolgsaussichten eines Klageverfahrens wegen des Kindergeldanspruchs einer Ausländerin ohne Aufenthaltserlaubnis bzw. -berechtigung; Prozeßkostenhilfe

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 1 Abs. 3 BKGG a.F., wonach die Nichtgewährung von Kindergeld an Ausländer, die keine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung, sondern nur eine Aufenthaltsbefugnis haben, verfassungswidrig ist, ist Prozesskostenhilfe für ein Klageverfahren einer Ausländerin zu bewilligen, mit dem sie für einen Zeitraum Kindergeld beantragt, für den ihr rückwirkend eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 1 S. 1 ; BKGG (1995) § 1 Abs. 3 S. 1 ; FGO § 142 ; ZPO § 114 ; GG Art. 3 Art. 6 ;

Tatbestand:

I.

In der Sache ist streitig, ob die Antragstellerin für die Kinder ..., geb. 18. Februar 2001, und ..., geb. 6. November 2002, für die Zeit von Januar 2003 bis März 2004 Anspruch auf Kindergeld hat.