OLG Hamm - Beschluss vom 06.08.2014
15 W 94/14
Normen:
BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 5;
Vorinstanzen:
AG Essen, - Vorinstanzaktenzeichen AE-1299-22

Erfordernis der familiengerichtlichen Genehmigung bei Schenkung eines Grundstücks an ein minderjähriges Kind

OLG Hamm, Beschluss vom 06.08.2014 - Aktenzeichen 15 W 94/14

DRsp Nr. 2014/13498

Erfordernis der familiengerichtlichen Genehmigung bei Schenkung eines Grundstücks an ein minderjähriges Kind

Zum Erfordernis der familiengerichtlichen Genehmigung der Übertragung eines Grundstücks auf einen Minderjährigen.

1. Schwebend unwirksame Ansprüche werden im Hinblick auf ihre Vormerkungsfähigkeit wie künftige Ansprüche behandelt. 2. § 1822 Nr. 5 BGB verlangt eine rechtsgeschäftliche Begründung eines Mietverhältnisses. Eine analoge Anwendung auf Fälle eines gesetzlichen Eintritts in ein Mietverhältnis scheidet aus Gründen der Rechtssicherheit aus.

Tenor

Die angefochtene Zwischenverfügung wird aufgehoben.

Normenkette:

BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 5;

Gründe

I.