OLG München - Beschluss vom 12.06.2023
34 Wx 120/23 e
Normen:
BGB a.F. § 1822 Nr. 10; BGB § 1854 Nr. 4; BGB § 1643 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Ingolstadt, vom 12.12.2022

Erfordernis der familiengerichtlichen Genehmigung des Erwerbs von Bruchteilseigentum an einem Grundstück durch einen Minderjährigen

OLG München, Beschluss vom 12.06.2023 - Aktenzeichen 34 Wx 120/23 e

DRsp Nr. 2023/16334

Erfordernis der familiengerichtlichen Genehmigung des Erwerbs von Bruchteilseigentum an einem Grundstück durch einen Minderjährigen

Jedenfalls seit Inkrafttreten des § 1854 Nr. 4 BGB n. F. bedarf der Erwerb von Bruchteilseigentum an einem Grundstück durch einen Minderjährigen nicht mehr der familiengerichtlichen Genehmigung. Denn die Übernahme der Haftung für fremde Verbindlichkeiten stellt sich allenfalls als gesetzliche Nebenfolge des Bruchteilserwerbs dar, ohne dass das Rechtsgeschäft auf Übernahme einer fremden Verbindlichkeit gerichtet ist.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 12.12.2022 aufgehoben, soweit in Ziffer 7 die Vorlage einer familiengerichtlichen Genehmigung gefordert wird.

Normenkette:

BGB a.F. § 1822 Nr. 10; BGB § 1854 Nr. 4; BGB § 1643 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten zu 2 bis 4 begehren ihre Eintragung im Grundbuch als Bruchteilseigentümer von Grundbesitz.