Auf die Beschwerden der Kindeseltern wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 31.03.2014 teilweise dahin abgeändert, dass der Kindesvater unter Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 12.12.2011 (Az. ) das Recht und die Pflicht zum Umgang mit A... in folgendem Umfang hat:
1. 2. a) b) c) d) 3. 4. II.
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