I. Das beteiligte Kind ist die Tochter der Beteiligten zu 2. und während der am 7. Juli 1983 geschlossenen Ehe der Beteiligten zu 2. und 3. geboren worden. Die Ehe ist inzwischen durch Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 14.02.1997 - 32 F 308/94 - geschieden worden. Zugleich ist mit diesem Urteil die elterliche Sorge für die Beteiligte zu 1. und ihrer 1981 geborenen Schwester dem Beteiligten zu 3. übertragen worden. Gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel nicht eingelegt worden.
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