OLG Köln - Beschluß vom 23.12.1998 (16 Wx 179/98)
Die sofortige Beschwerde des vormaligen Betreuers ist zulässig, soweit man davon ausgeht, dass ihm der angefochtene Beschluss nicht vor dem 21.10.1998 zugestellt wurde, was mangels Zustellungsurkunde in den Akten [...]