OLG Brandenburg - Beschluss vom 21.07.2006
9 UF 107/06
Normen:
BGB § 1569 ; BGB § 1572 ; BGB § 1573 ; BGB § 1579 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 288
NJW-RR 2007, 150
OLGReport-Brandenburg 2007, 233
Vorinstanzen:
AG Oranienburg, vom 01.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 34 F 110/05

Erhöhte Darlegungslast bei nachehelichem Unterhalt lange Zeit nach Scheidung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.07.2006 - Aktenzeichen 9 UF 107/06

DRsp Nr. 2007/2750

Erhöhte Darlegungslast bei nachehelichem Unterhalt lange Zeit nach Scheidung

Begehrt ein Ehepartner 21 Jahre nach Scheidung Unterhalt, obwohl seit 17 Jahren keine Unterhaltszahlungen mehr getätigt wurden, obliegt dem Unterhaltsgläubiger eine erhöhte Darlegungslast für seinen behaupteten Unterhaltsanspruch. Genügt er dieser nicht, kann Prozesskostenhilfe nicht gewährt werden.

Normenkette:

BGB § 1569 ; BGB § 1572 ; BGB § 1573 ; BGB § 1579 ;

Entscheidungsgründe:

Der Antrag ist mangels der notwendigen Erfolgsaussichten (§§ 114, 119 Abs. 1 ZPO) zurückzuweisen.

A.

Die Klägerin begehrt von dem Beklagten Auskunft zur Geltendmachung nachehelichen Unterhaltes.

Die Klägerin ist am ... 1950 geboren. Im Jahr 1972 schloss sie die Ehe mit dem Beklagten, aus der zwei mittlerweile volljährige Söhne hervorgegangen sind. Im November 1984 wurde die Ehe mit Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg rechtskräftig geschieden.