OLG Dresden - Beschluß vom 14.03.2000
15 W 2381/99
Normen:
BGB § 1836a § 1908i ; BVormVG § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
OLGR-Dresden 2000, 449
OLGReport-Dresden 2000, 449
Vorinstanzen:
LG Leipzig, vom 06.12.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 14 T 7830/99

Erhöhung der Vergütung wegen pädagogischer Kenntnisse eines Betreuers

OLG Dresden, Beschluß vom 14.03.2000 - Aktenzeichen 15 W 2381/99

DRsp Nr. 2000/3324

Erhöhung der Vergütung wegen pädagogischer Kenntnisse eines Betreuers

»1. Pädagogische Kenntnisse eines Lehrers sind besondere Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung i.S.d. §§ 1 Abs. 1 BVormVG, 1836a, 1908 i BGB nutzbar sein können.2. Ein in der ehemaligen DDR erworbener Hochschulabschluss als Diplomlehrer kann zur Erhöhung der Vergütung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 BVormVG führen.«

Normenkette:

BGB § 1836a § 1908i ; BVormVG § 1 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Höhe der Vergütung nach dem Gesetz über die Vergütung von Berufsvormündern (BVormVG).

Mit Beschluss des Amtsgerichts Leipzig - Vormundschaftsgericht - vom 13.08.1998 wurde Frau ..... als Mitarbeiterin des Beteiligten zu 1) zur Betreuerin für den am ..... geborenen Betroffenen bestellt. Als Aufgabenkreis wurden die Sorge für die Gesundheit des Betroffenen, die Aufenthaltsbestimmung, die Vertretung gegenüber Behörden sowie die Geltendmachung von Ansprüchen bestimmt.

Am 01.06.1999 beantragte der Beteiligte zu 1) für die Tätigkeit seiner Vereinsbetreuerin in der Zeit vom 01.01.1999 bis 31.03.1999 eine aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung in Höhe von 930,47 DM. Dem Antrag lag ein Stundensatz in Höhe von 54,00 DM zugrunde.