Erklärung des Unterhaltsverpflichteten zu Teilleistungen bei Geltendmachung völliger Leistungsunfähigkeit
OLG Dresden, Beschluss vom 01.06.1999 - Aktenzeichen 20 WF 258/99
DRsp Nr. 2005/14386
Erklärung des Unterhaltsverpflichteten zu Teilleistungen bei Geltendmachung völliger Leistungsunfähigkeit
»Im Rahmen der sofortigen Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluss im vereinfachten Verfahren bedarf es bei der Geltendmachung völliger Leistungsunfähigkeit keiner Erklärung des Antragsgegners gemäß § 648 Abs. 2 Satz 1 ZPO.«