I.
Der am 6.8.1994 kinderlos verstorbene Erblasser war mit der inzwischen verstorbenen früheren Beteiligten zu 1 verheiratet. Die Beteiligte zu 2 hat ihn zunächst in seiner Wohnung und zuletzt ab Ende Mai/Anfang Juni 1994 bis zu seinem Tod in ihrer eigenen Wohnung versorgt. Der Nachlaß im Gesamtwert von ca. 435000 DM besteht im wesentlichen aus Geldvermögen sowie dem Hälfteanteil an einer Eigentumswohnung, die den Eheleuten gemeinsam gehörte.
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