Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 1. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 7. April 2011 wird auf Kosten des Antragsgegners verworfen.
Beschwerdewert: bis 600 €
I.
Die Antragstellerin ist die volljährige Tochter des Antragsgegners aus dessen erster Ehe. Sie nimmt den Antragsgegner, der mittlerweile wieder verheiratet ist, auf Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch.
Auf den von der Antragstellerin erhobenen Stufenantrag wurde der Antragsgegner durch Teilbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - u. a. dazu verurteilt, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über die Höhe der von ihm innerhalb der Monate März 2009 bis Februar 2010 bezogenen Nettoeinkünfte aus Erwerbstätigkeit und aus Steuerrückzahlungen sowie diese Auskunft durch die Vorlage von Einkommensbelegen und seines letzten Steuerbescheids für die Jahre 2008 und 2009 zu belegen.
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