I. Die am 15. Januar 1982 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 22. April 2000 zugestellten Antrag des Ehemanns (Antragsteller) durch Verbundurteil vom 27. April 2001 geschieden (insoweit am gleichen Tage rechtskräftig geworden) und der Versorgungsausgleich geregelt.
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