BGH - Beschluß vom 17.10.2001
XII ZB 169/01
Normen:
BGB § 1587 ; BarwertVO ;
Vorinstanzen:
OLG München,

Ermittlung der Barwerte für statische und teildynamische Anwartschaften

BGH, Beschluß vom 17.10.2001 - Aktenzeichen XII ZB 169/01

DRsp Nr. 2002/621

Ermittlung der Barwerte für statische und teildynamische Anwartschaften

Die Gerichte haben bei der Ermittlung der Barwerte für statische und teildynamische Anwartschaften grundsätzlich auch weiterhin von der Barwert-Verordnung und deren Tabellen auszugehen. Auf Ersatztabellen kann nicht zurückgegriffen werden.

Normenkette:

BGB § 1587 ; BarwertVO ;

Gründe:

I. Die am 15. Januar 1982 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 22. April 2000 zugestellten Antrag des Ehemanns (Antragsteller) durch Verbundurteil vom 27. April 2001 geschieden (insoweit am gleichen Tage rechtskräftig geworden) und der Versorgungsausgleich geregelt.