I. Die am 26. Februar 1972 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den dem Ehemann (Antragsgegner) am 8. Februar 2000 zugestellten Antrag der Ehefrau (Antragstellerin) durch Urteil vom 13. September 2000 geschieden. Der Versorgungsausgleich wurde abgetrennt und mit Beschluß vom 12. Juli 2001 geregelt.
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