BGH - Beschluß vom 23.01.2002
XII ZB 205/01
Normen:
BGB §1587a ; BarwertVO ;
Vorinstanzen:
OLG München,

Ermittlung der Barwerte für statische und teildynamische Anwartschaften

BGH, Beschluß vom 23.01.2002 - Aktenzeichen XII ZB 205/01

DRsp Nr. 2002/4129

Ermittlung der Barwerte für statische und teildynamische Anwartschaften

Die Gerichte sind bei der Ermittlung der Barwerte für statische und teildynamische Anwartschaften grundsätzlich auch weiterhin an die Barwert-Verordnung und deren Tabellen gebunden, auf "Ersatztabellen" kann nicht zurückgegriffen werden.

Normenkette:

BGB §1587a ; BarwertVO ;

Gründe:

I. Die am 26. Februar 1972 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den dem Ehemann (Antragsgegner) am 8. Februar 2000 zugestellten Antrag der Ehefrau (Antragstellerin) durch Urteil vom 13. September 2000 geschieden. Der Versorgungsausgleich wurde abgetrennt und mit Beschluß vom 12. Juli 2001 geregelt.