OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 20.03.2003
20 W 473/02
Normen:
EStG § 64 Abs. 3 ; BGB § 1612 ;
Fundstellen:
OLGReport-Frankfurt 2003, 398
Vorinstanzen:
LG Frankfurt - 2/9 T 493/02 - 10.10.2002,
AG Frankfurt - 46 X BEC 168/02,

Ermittlung der für die Zuerkennung der Kindergeldberechtigung bei fehlender Haushaltszugehörigkeit des Kindes maßgeblichen höchsten Unterhaltsrente

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.03.2003 - Aktenzeichen 20 W 473/02

DRsp Nr. 2003/8179

Ermittlung der für die Zuerkennung der Kindergeldberechtigung bei fehlender Haushaltszugehörigkeit des Kindes maßgeblichen höchsten Unterhaltsrente

»Bei der Ermittlung für die Zuerkennung der Kindergeldberechtigung bei fehlender Haushaltszugehörigkeit des Kindes maßgeblichen höchsten Unterhaltsrente können nur laufend wiederkehrende und gleichmäßige Zahlungen im Sinne einer Geldrente nach § 1612 Abs. 1 Satz 1 BGB berücksichtigt werden. Sachleistungen sowie einmalige oder gelegentliche Geldzuwendungen bleiben außer Betracht.«

Normenkette:

EStG § 64 Abs. 3 ; BGB § 1612 ;

Entscheidungsgründe: