Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 2) wird das Urteil des Amtsgerichts Lahnstein vom 10.10.2008 in Ziff. 2 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Wehrbereichsverwaltung ... (Vers. Nr. PK ... - PK 6/...-...12) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 321,56 Euro monatlich, bezogen auf den 29.02.2008, übertragen.
2. 3.
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